Bezirksgrenzen

  • Liebes Team,


    zum besseren Verständnis der Lagergrenzen, würde ich mir eine Karte mit den einzelnen Gebietsgrenzen wünschen.

    Dies sollte zum besseren Einschätzen der aktuellen Situation dienen. Hierbei sind speziell Außerhalb der Grundmauer, der einzelnen Lager gelegene Plätze gemeint, da man dort die Grenzen nicht gut erkennen kann.

    Hier als Beispiel mal das Feld des Hofes.


    Beste Grüße

  • Habs mal grob gezeichnet, obs genau zustimmt kann dir nur'n Spielleiter oder Support richtig bestätigen.

    Denke jedem ist ersichtlich was grob gemeint ist, Lobarts Hof und die Stadtmine. GBH Mine und die Fischerhütte (Habs nur gehört obs stimmt .. keine Ahnung.)

    Rot = Stadt
    Blau = Großbauernhof
    Grün = Kloster

  • Ein guter Ansatz. Um den unweigerlichen Diskussionen vorzubeugen wenn ein Bandit auf dem Weg neben dem Feld beim Kornhof umgeklatscht wird (ggf wegen Lagerraid getötet), bitte ich ebenfalls um eine genauere Grenzdefinierung. Sollten Grenzen so nah an bespieltem Gebiet ( zB Schafsweide Kornhof) liegen sehe ich möglichen Abuse des "Rückzugs" um den Tötungsgrund zu umgehen.


    Ich möchte hiermit niemanden angreifen, lediglich Konflikten vorbeugen.

  • Interessant für viele auch zu sehen wo Steuern eingetrieben werden können! Nicht dass es wieder heißt "AuF dEM h0F dEs Gr0ßBaUerN" obwohl gewisse Aktionen meilenweit entfernt stattfinden oder stattgefunden haben.

    Ich glaub hier muss man etwas unterscheiden. Theoretisch gehört dem König ja die ganze Insel und jeder "muss" Steuern zahlen. Hier geht es regelrecht um wirklich Lagergebiete, wenn ich das richtig verstanden habe.

  • Rein theoretisch gehört dem König die ganze Insel...


    Aber der Hof "beansprucht" das ganze abgesenkte Tal in dem sich der Hof befindet als Land von Pierce, was auch stimmt, weil er es einst mal rechtmäßig erworben hat.


    Das angesenkte Tal betritt man, wenn man von "Orlans Taverne" zur Fischerhütte geht, vom Weidenplateau zum Holzfällerlager und in den Waldstreifen geht wo die Mine ist, geht.

    Wer dort Steuern eintreibt brauch sich nicht wundern, wenn er auf Widerstand stößt. Bis zu diesen Orten wurden die Banditen und Söldner wohl auch verteitigen und verfolgen beim Angriff

    Die tatsächlichen LAGERGEBIETE sind aber hier von Luna gut angezeigt.


    Edit: Damit ist gemeint, dass RP Gebiete, die Leuten gehören und tatsächliche Lagergebiete zwei verschiedene Sachen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Ray () aus folgendem Grund: Korrektur

  • Ein guter Ansatz. Um den unweigerlichen Diskussionen vorzubeugen wenn ein Bandit auf dem Weg neben dem Feld beim Kornhof umgeklatscht wird (ggf wegen Lagerraid getötet), bitte ich ebenfalls um eine genauere Grenzdefinierung. Sollten Grenzen so nah an bespieltem Gebiet ( zB Schafsweide Kornhof) liegen sehe ich möglichen Abuse des "Rückzugs" um den Tötungsgrund zu umgehen.


    Ich möchte hiermit niemanden angreifen, lediglich Konflikten vorbeugen.

    Dein Einwand ist prinzipiell ja auch richtig, aber Lagergebiete sind Orte, die unmittelbar zum Lager gehören.


    Warum man die Gebiete nicht erweitet, damit man "Flucht" aus diesen eingrenzt?

    Weil dann Leute DAS auch ausnutzen würden, um Leute anzugehen.

    Stell dir vor 3 Milizen stehen mitten im Wald von Sagitta, machen nichts, das Gebiet ist aber das Gildengebiet neben der Mine zum verhindern von Flucht.

    Dann kommen 5 Banditen kloppen, die neider und stechen die ab.

    Rein Theoretisch haben sie dann das recht zu sagen: Ihr seid tot, Lagerraid, weil man auf Gildengebiet steht.

    Diese Regel gilt eben auch nur dann, wenn das Lager auch tatsächlich angegriffen wird, nicht wenn man 200 Meter davon weg ist und dann präventiv oder sogar präemptiv umgeboxt wird.


    Der "Abuse" kann so auch zweiseitig sein, wenn das nicht noch komplizierter formuliert wird.

  • Dazu denke ich mir nur, Anwesenheit ist kein Lagerraid. Oder liege ich da falsch? bloßes rumstehen und quatschen würde ja keinen Tötungsgrund generieren. Wenn die Milizen im Randbereich anfangen Bauern zu schlachten oder emoten, dass sie die Mine besetzten, haben die Banditen/Söldner natürlich auch da den Tötungsgrund.

    Bitte korrigiert mich, wenn ich Quatsch erzähle aber ein Tötungsgrund für Anwesenheit hieße niemand könne sicher als Gruppe ein Lager besuchen und wäre demnach nicht so toll.

    Für mich ist deine Argumentation so nicht schlüssig. Ich wünsche mir weiterhin Lagergrenzen die nicht direkt hinter dem Zaun enden.

    Diese Regel gilt eben auch nur dann, wenn das Lager auch tatsächlich angegriffen wird, nicht wenn man 200 Meter davon weg ist und dann präventiv oder sogar präemptiv umgeboxt wird.

    Ohne Kampfhandlung vorher dürfe dann auch niemand präventiv umgeboxt werden.


    EDIT, um euch die Suche zu erspaaren.

  • Was ich damit klarstellen will ist, dass in manchen Fällen des RP's ein zahlreiches Erscheinen in einen Gebiet des Rivalen bereits einen durchaus eskalierenden Wert hat, welcher leicht missverstanden werden kann.

    Sollte man lediglich die Grenzen der Lagergebiete erweitern, ohne eine zusätzliche Regelung, so könnten beim Auftreten eines solchen Falles es zu klaren Diskussionen kommen.

    Beispielhaft sammeln sich 4 Banditen vorm Kornhof, werden aber schon davor aufgehalten.

    Niemand kann jetzt nachweisen oder nicht nachweisen, dass sie vorhatten diesen anzugreifen.

    Falls es zu einem Scharmützel kommt können beide Seiten etwas gegensätzliches behaupten, ohne eine klar deklarierte Sach-Grundlage ( Ein Angriff )

    Falls man deinen Vorschlag also umsetzen will brauch man, statt größerer, Lagergebiete perse eine Art Auslaufzone, bis wohin ein Lagerraid noch verteidigt werden kann.

    Zumindest habe ich deine Opposition zu meinem Beitrag so verstanden.

    Klär mich auf, wenn ich falsch liege.

  • Karte nochmal editiert da der Pass zum Minental nicht als Lagergebiet für die Stadt gekennzeichnet war obwohl jener zur Stadt gehört.

    Ich denke zum Verständnis sollte man Dinge immer etwas anders betrachten .. würde der Kornhof Überfallen so würde sich auch das Gebiet für eine "Festnahme" ein Stück weit erweitern .. als Beispiel.

    Obwohl der Wald bei Lobarts Hof mit den Wölfen kein Lagergebiet ist könnte, sofern dort jemand aufgegriffen wird ebenso für den Angriff auf den Kornhof verantwortlich gemacht werden. Da es unmittelbar in der Nähe des Kornhofes ist. Natürlich spielt da auch der Zeitraum mit ein. Greift man da jemanden auf Tage nach einem Überfall wäre ja ein eventuelles vergehen eines "Überfall auf den Kornhof" eigentlich schon wieder nichtig da man nicht Nachweisen kann ob er sich dort solange versteckt hat oder dort einfach nur sammeln war sofern eine Identifizierung durch Maskierung nicht möglich gewesen ist zum Zeitpunkt des Überfalles.

    Nur weil man sich an einem Überfall auf einem Lagergebiet beteiligt und dann außerhalb des Lagergebiets rennt ist die Ursprungstat immer noch die gleiche, wo man dann letztendlich aufgegriffen wird ist eigentlich komplett irrelevant. Sofern nachgewiesen kann das Person X/Y ein Mittäter ist kann dieser auch dafür belangt werden, auch wenn er zwischen Mine und Hof erst erwischt wird. Dazu sollte man aber sagen das meines erachtens NPC's und Wachen ihr Lagergebiet eigentlich strikt nicht verlassen würden. Es gibt keinen Grund für die Stadtwachen am Tor auf den Hof zu rennen weil sie in der Annahme sein müssen das im Wäldchen daneben Banditen nur darauf warten das diese das tun damit sie in die Stadt rennen können.

    Wäre ja Blödsinn wenn die Miliz als Beispiel die Mine des GBH's überfällt und dann einfach nur hoch zum Goblinlager rennt und möglichen Konsequenzen somit aus dem Weg gehen kann, dem sollte und denke ich ist auch nicht so. Wer eines der gekennzeichneten Bereiche angreift hat sich eines Angriffes auf ein Lagergebiet schuldig gemacht und sofern identifiziert werden kann wer dahinter gesteckt hat kann es auch entsprechende Strafen geben zum Beispiel Spieler Günther in der Miliz hat mit ein paar maskierten Milizmännern die Mine überfallen, Günther war nicht maskiert und wird Tage später auf dem Weg ins Kloster überfallen. Jene welche Günther ohne Maskierung gesehen haben können ihn also für den Angriff auf die Mine weiterhin schuldig sprechen.

    Das wäre mein logisches Verständnis für die Sache, ob das der Wahrheit entspricht kann dir nur eine entsprechende Autoritätsperson sagen, ist ja im echten Leben auch so, kannst ja nicht jemanden überfallen und dann in den Wald rennen und erwarten das du nicht belangt oder festgenommen wirst weil du schon vom Tatort weg bist. /grins

  • Genau das wäre mein Wunsch. Daher die direkte Bitte: Sprecht im Team darüber und gebt uns klare Vorgaben. (Auch die Aussage "Der Zaun ist die absolute Tötungsgrund-Grenze" wäre hier wirklich hilfreich um Grenzen abzustecken.)

    Ich will auf keinen Fall wertvolle, liebgewonnene Mitspieler wegen OOC / Regelproblem Streitereien verlieren.

  • Ich trette mal an das Team ran, wie sie den Sachverhalt sehen.

    Wie man schon alleine hier im Thread sieht gehen die Meinung auseinander, was ja auch richtig und wichtig ist, was aber auch heißt, dass man das vernünftig ausdiskutieren muss.


    Das passiert aber erst nach Ostern, weil das Vefassen und ausformulieren von Regeln ist Supportersache und ein paar Supporter + Supphead sind in Ferien.

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