Allgemeines Wachverhalten (gültig für ALLE Milizwachen-NPCs)
--> unterbinden das Tragen von Masken auf Stadtgebiet
--> unterbinden das Rauchen von Sumpfkraut
Schützen bei Kampfhandlungen im Sichtfeld:
1) in erster Linie Mitglieder des Ordens
2) in zweiter Linie Milizionäre nach Rang
3) in dritter Linie Bürger nach Stand im Bürgertum
4) in vierter Linie Mitglieder des Klosters
5) in fünfter Linie Löhner ohne Lagerzugehörigkeit
Pablo (patrouilliert zwischen Tempelplatz und unteres Viertel):
--> informiert Gildenangehörige der Stadt über den Verbleib der Anderen
--> Würde verhindern, dass amtliche Aushänge vom schwarzen Brett abgerissen werden.
--> Würde je nach Anweisung des Hauptmanns das Betreten oder Verlassen des Hafenviertels unterbinden.
--> Würde Zwielichtige Personen sich merken. (Grobe Merkmale/Maskierte)
Stadttorwachen (Ost- & Südtor)
--> unterstützen Bürger- und Gildenmitglieder der Stadt falls diese in unmittelbarer Nähe des Tores angegriffen werden
--> informieren Gildenangehörige der Stadt über den Verbleib der Anderen
--> verhindern den Eintritt von vermummten Personen
--> würden auch Löhner und fremde Lagermitglieder vor Angriffen von maskierten Personen schützen.
--> nehmen jegliche Form von Sumpfkraut ab, sollte dieses entdeckt werden
--> würden Personen die INNERHALB der Stadt vor der Miliz flüchten am Verlassen der Stadt hindern sofern "Alarm" von einem Milizionär ausgerufen wird.
--> würden sich beim Verriegeln der Tore unmittelbar hinter diese IN die Stadt begeben
--> würden jeder Person mit Waffen ohne Waffenschein nicht durchlassen (Würden die Waffe natürlich annehmen und dann passieren lassen, welche dann auf dem weg nachdraußen wieder abgeholt werden dürfen) Außnahme: Klosterleute, Rhukart, Söldner.
--) würden niemanden an die Torwinden lassen, ohne weitere Befehle des Hauptmanns oder des Lord- Kommandanten
Liste der Personen die nicht in die Stadt über offizielle Wege gelassen werden:
--> generell maskierte Personen
--> bewaffnete Personen ohne Waffenschein
--> Kelder
Wachen am Eingang der Kaserne:
--> lassen nur Angehörige der Miliz oder des Ordens das Innere der Kaserne betreten
--> informieren Gildenangehörige der Stadt über den Verbleib der Anderen
--> geben Nachrichten an Milizionäre und Mitglieder des Ordens weiter
--> zivile Personen mit Zugangsberechtigung zur Kaserne: Kasernenwart
--) Gefolge Leellon hat Eintrittserlaubnis
--) Furatus, der Gefolgsmann Goldschilds hat Eintrittserlaubnis
Wache in der städtischen Goldmine:
--> informiert Gildenangehörige über den Verbleib der Anderen
--> verhindert den Eintritt von vermummten Personen
--> unterbindet jedes überfallartige Verhalten, dazu gehört auch die Beschädigung der Mine
--> Die Minenwache hört auf die Minenleiter und Vorarbeiter. Verbote dürfen erteilt werden... Menschen, welche Minenverbot haben, würden die Wachen bei Sichtung Abhalten reinzukommen. Bei nicht sofortiger Kooperation werden andere mittel angewandt. (Auch mit Achtung Engine)
--> Ryuk wurde ein Betreten der Stadtmine untersagt
Wache am Landgut:
--> greift Maskierte Individuen sofort an
--> nimmt Befehle vom Inhaber des Landguts entgegen, dazu Zählen Verbote vom Landgut.
--> würde Personen mit Landgutverbot bei nicht sofortiger Kooperation daran hindern das Gelände zu betreten (auch mit Achtung Engine)
--> Achtet mit Scharfem Blick auf das Rübenfeld sowie zu den Schweinen und Hühner. Patrouilliert vor dem Bauernhaus und achtet dabei auch auf
die Rückseite des Landgutes.
--) würde den Löhner Prawin bei Sichtung festnehmen und zur Kaserne bringen
Personen die den Wachen Befehle erteilen dürfen:
- Hauptmann in erster Linie ( Ritter Tannjew) oder Vorgesetzte