NSC Verhalten der Sumpfwachen

  • Torwachen (Gor na Ran und Gor Thrahim) und allgemeinen Wachregeln

    1. Zutritt und Kontrolle:
      • Besucher mit friedlichen Absichten dürfen passieren.
      • Abreise: Alle, die das Lager verlassen, werden auf Sumpfkraut durchsucht.
      • Maskierte oder vermummte Personen erhalten keinen Zutritt.
    2. Kampfverhalten:
      • Kämpfe im Lagergebiet (ab der ersten Fackel) werden unterbunden.
      • Eine Wache bleibt stets am Tor, die zweite unterstützt nur in Sichtweite.
      • Externe Kämpfende dürfen das Lager nicht betreten.
      • Nähern sich Kämpfende dem Lager (ab dem Steg), werden sie kampfunfähig gemacht und ihre Waffen werden eingezogen.
    3. Pflichten im Lager:
      • Friedenserhalt und Kontrolle von Waffenangriffen.
      • Schutz des Obersten Gurus bei Angriffen.
      • Schutz vor Eindringen in fremde Hütten ohne Einladung.
    4. Allgemeine Vorschriften:
      • Informieren Außenstehende über Gefahren außerhalb des Lagers, hindern sie aber nicht am Verlassen.
      • Bei Bedrohungen: 3 Alarmstöße mit dem Signalhorn, Tor schließen und Sammlung am Tempel.
    5. Befehlsstruktur:
      • Befehle werden nur von Templerführer, Novizencor, und dem Erwählten entgegengenommen.

    Spezifische Wachen

    Gor Na Rath (Krautfeldwache)

    • Verwehrt maskierten Personen und Lagerfremden Zugang zum Feld. (Wenn nicht Betreut wird Mitgliedern des Sumpflager)
    • Hält Lagerfremde vom Sammeln oder Arbeiten ab. (Wenn nicht Betreut wird Mitgliedern des Sumpflager)
    • Verweist Störenfriede des Feldes.
    • Alarmprotokoll:
      • Feinde: 3 Stöße.
      • Tiere: 2 Stöße.

    Gor Babo (Rationsstand)

    • Schickt Unbefugte (außer Anhänger, Anwärter, Novizen) hinter dem Rationsstand weg.
    • Überwacht das Schwarze Brett.

    Gor Na Thur (Lazarettwache)

    • Hält Unbefugte vom Lehr- und experimentellen Beet fern.
    • Achtet auf die Einhaltung der Regeln für das Sammeln und Verändern von Pflanzen.

    Gor Na Zeth (Meditationsplatz)

    • Hält Lagerfremde vom Betreten des Lagers über den Baumstamm und Durchgang zum Meer ab.
    • Erlaubt nur autorisierte Begleitung (Novize, Templer, Guru).

    Tempelwachen

    • Zutritt nur für Personen mit Erlaubnis (Templerführer, Oberster Baal, Erwählter).
    • Waffen werden von Nicht-Templern und Nicht-Baals abgenommen.
    • Schutz der heiligen Flamme und Einhaltung der Prüfungsregularien.
    • Eingreifen bei Kämpfen in Sicht- und Hörweite

    Spezifische Anweisungen

    1. Einschränkungen für spezifische Gruppen:
      • Altes Lager, Buddler und Söldner dürfen unbewaffnet passieren
      • Kreis des Wassers dürfen unbewaffnet passieren.
    2. Ausnahmen für Verhandlungen:
      • Personen mit Audienz oder Verhandlungswunsch werden abgeholt:
    3. Personen mit Lagerarrest oder Verbot:
    • Lagerarrest:
    • Lagerverbot: Dano, Kiran, Katellius.
    • Waffenverbot: Bis auf Wiederruf für bestimmte Gruppen oder Einzelpersonen.

    4. Drux ist Unter besonderer Beobachtung !!!

    84 Mal editiert, zuletzt von Thieres (22. Februar 2025 um 20:30) aus folgendem Grund: neues Format und überarbeitung

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